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Autorenbildmanfred.lobstein

So gab Esau sein Erstgeburtsrecht geringschätzig preis


Esau verkauft sein Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht (Bild: Quelle)


Hierauf gab Jakob dem Esau Brot und von dem Linsengericht. Als er dann gegessen und getrunken hatte, stand er auf und ging seines Weges. So gab Esau sein Erstgeburtsrecht geringschätzig preis.“ (Genesis 25:34).


So gab Esau sein Erstgeburtsrecht geringschätzig preis. Ich denke, die meisten kennen diese Begebenheit zwischen Esau und Jakob und dem Erstgeburtsrecht. Worum geht es bei dem Erstgeburtsrecht? Es war vor Alters das Recht des erstgeborenen Sohnes, nach dem Tod des Vaters der alleinige Rechtsnachfolger seines Vaters zu werden. Das betrifft auch das gesamte Eigentum des Vaters (Genesis 25:5).


Nun war Esau der Erstgeborene Isaaks. Er erblickte ein paar Augenblicke vor seinem Zwillingsbruder Jakob das Licht der Welt und besaß somit das Recht des Erstgeborenen. Was machte er jetzt aber damit? Er kam eines Tages erschöpft und wohl äußerst hungrig vom Feld nach Hause. Ihm stieg der wunderbare Duft des `roten Gerichts´, welches sein Zwillingsbruder Jakob bereitet hatte in die Nase und er bat ihn doch davon essen zu lassen. Dies brachte ihm den Namen Edom ein, `der Rote´. Jakob roch seinen Vorteil und wollte als Gegenleistung dessen `Erstgeburtsrecht´ dafür bekommen. Äußerst leichtfertig stimmte Esau diesem Handel mit Jakob zu. Er argumentierte, dass er ja sowieso bald sterben müsste, was soll er denn dann damit. Ich frage mich, gehe ich ebenso leichtfertig mit meinem Erbe, das mir der Herr verspricht, um (Galater 3:29; Römer 8:17)? Das wäre ja mehr als fahrlässig! Ich lerne, ich muss achtgeben, dass ich nicht wegen irdischer Begierden, dieses göttlich verheißene Erbe aufs Spiel setze. Tagtäglich muss ich also acht geben auf meine Entscheidungen, die ich treffe, egal, wie stark mein `Heißhunger´ darauf ist. Ich kann nicht damit rechnen, dass ich ja noch Zeit genügend habe, um es vielleicht zurückbekommen zu können.


Wie verhältst du dich gegenüber einem dir zustehenden Erbe?


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