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Größere Schwierigkeiten bereinigen

  • Autorenbild: manfred.lobstein
    manfred.lobstein
  • vor 3 Stunden
  • 5 Min. Lesezeit
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Mitgliedschaftsräte der Kirche

(Bild: Quelle)


“Der Hoherat wurde durch Offenbarung zu dem Zweck bestellt, größere Schwierigkeiten zu bereinigen, zu denen es in der Kirche kommen kann, die aber weder von der Gemeinde noch vom Bischofsrat zur Zufriedenheit der Beteiligten bereinigt werden können.” (Lehre und Bündnisse 102:2). 


Lehre und Bündnisse 102 – Die Entwicklung der Kirchengerichte: Von frühen Disziplinarräten zu heutigen Umkehr- und Mitgliedschaftsräten 


Die Geschichte der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ist eng verbunden mit der Entwicklung von Strukturen, die nicht nur Lehre und Organisation betreffen, sondern auch das Miteinander und die Disziplin innerhalb der Gemeinschaft. Ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung war die Einrichtung von Kirchengerichten, die früher als „Disziplinarräte“ bezeichnet wurden und heute in der offiziellen Terminologie „Umkehr- und Mitgliedschaftsräte“ heißen. Ihr Zweck war nie primär strafend, sondern stets darauf ausgerichtet, dem einzelnen Mitglied, der Gemeinschaft und dem Evangelium Christi zu dienen. Diese Entwicklung lässt sich gut anhand der frühen Offenbarungen, insbesondere Lehre und Bündnisse 102, sowie der fortschreitenden Erfahrungen der Heiligen nachvollziehen. 


Erste Formen kirchlicher Disziplin und die Rolle der Lehrer und Ältesten 

In den Anfängen der Kirche, direkt nach der Organisation am 6. April 1830, war die Struktur noch sehr einfach. Joseph Smith berichtete, dass anfänglich Unstimmigkeiten oder Vergehen auf lokaler Ebene behandelt wurden, oft durch die Lehrer oder Ältesten. In Lehre und Bündnisse 20:53–55 wird beschrieben, dass Lehrer „darauf achten sollen, dass die Kirche nicht in Übertretung gerät“. Das bedeutete, dass sie eine erste Linie der Disziplin waren, indem sie ermahnten, korrigierten und versuchten, Streitigkeiten beizulegen. 

Mit zunehmendem Wachstum der Kirche wurde jedoch deutlich, dass eine klarere und verbindlichere Form der Schlichtung und Disziplin notwendig war. Kleinere Konflikte konnten weiterhin durch Lehrer und Älteste behandelt werden, doch schwerwiegendere Fragen – insbesondere solche, die die Mitgliedschaft betrafen – verlangten nach geordneten Verfahren. 


Die Einführung von Bischofsgerichten 

Mit der Einsetzung von Edward Partridge als erstem Bischof 1831 kam eine neue Ebene kirchlicher Verantwortung hinzu. In Lehre und Bündnisse 41:9–10 wurde ihm die Aufgabe gegeben, „ein Richter in Israel“ zu sein. Dies bedeutete, dass er nicht nur über die materiellen Belange der Kirche wachte, sondern auch über moralische und geistliche Angelegenheiten. 


Die Bischofsgerichte stellten bald die primäre Instanz für örtliche Disziplin dar. Sie kümmerten sich um Mitglieder, die der Umkehr bedurften, oder um jene, deren Handlungen dem Evangelium widersprachen. Wichtig war dabei, dass diese Gerichte nicht als weltliche Strafgerichte verstanden wurden. Vielmehr ging es darum, geistliche Konsequenzen zu ziehen, etwa durch Einschränkungen der Mitgliedschaftsrechte oder durch die Einladung zu erneuter Umkehr. 


Die Einrichtung des Hohen Rates (Lehre und Bündnisse 102) 

Die entscheidende Weiterentwicklung erfolgte im Februar 1834 in Kirtland, Ohio. Hier wurde der Hohe Rat der Kirche gebildet, dessen Organisation und Aufgaben in Lehre und Bündnisse 102 festgehalten sind. Dieses Kapitel gilt als eine Art „Kirchensatzung“ für Disziplinarangelegenheiten. 

Der Hohe Rat bestand aus zwölf Männern unter der Leitung der Ersten Präsidentschaft. Er diente als oberste kirchliche Instanz für Berufungen und schwerwiegende Fälle, die über die örtliche Ebene hinausgingen. Joseph Smith erklärte in diesem Zusammenhang: „Jerusalem war in alter Zeit der Sitz des Kirchenrates.“ Damit stellte er die Parallele her zwischen den frühen christlichen Strukturen und der wiederhergestellten Kirche. 

In L&B 102:15–17 wird beschrieben, dass bei einem Streit der Angeklagte und der Ankläger je sechs Ratgeber wählen durften, damit eine ausgewogene und faire Beurteilung gewährleistet war. Dieses Verfahren zeigt, dass Fairness und das Streben nach Gerechtigkeit von Beginn an tragende Prinzipien waren. 


Historische Einordnung und Praxis 

Steven C. Harper weist darauf hin, dass der Hohe Rat nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine seelsorgerliche Funktion hatte. Die Urteile waren auf Versöhnung ausgerichtet, nicht auf Verdammung. Auch die Formulierung „nach der Stimme des Geistes“ (L&B 102:23) verdeutlicht, dass diese Räte nicht wie weltliche Gerichte handelten, sondern im Gebet und durch Offenbarung nach göttlicher Führung suchten. 

Quellen wie gospeldoctrine.com betonen, dass die Disziplinarräte stets einen dreifachen Zweck verfolgten: 

  1. Schutz der Reinheit der Kirche 

  2. Hilfe für das einzelne Mitglied auf dem Weg zur Umkehr 

  3. Wahrung des Namens Christi vor der Welt 

Diese Ausrichtung macht deutlich, dass die Kirche schon früh eine Balance zwischen individueller Seelsorge und gemeinschaftlichem Schutz suchte. 


Von Disziplinarräten zu Mitgliedschaftsräten 

Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Begriff „Disziplinarrat“ gebräuchlich. Doch dieser Begriff wurde zunehmend als missverständlich empfunden, da er juristisch und strafend klang. In der Praxis stand jedoch die Einladung zur Umkehr im Mittelpunkt. 

Deshalb hat die Kirche im Jahr 2019 offiziell die Bezeichnung geändert: Aus „Kirchendisziplinarräten“ wurden Umkehr- und Mitgliedschaftsräte. Diese sprachliche Anpassung verdeutlicht, dass der eigentliche Zweck die Umkehr ist – eine Rückkehr zu Christus, Heilung und Erneuerung. 

Im Allgemeinen Handbuch (32.1) heißt es: „Ein Mitgliedschaftsrat ist keine Strafe. Er ist eine Möglichkeit, die Liebe des Erretters spürbar zu machen, die Umkehr zu fördern und sowohl das Mitglied als auch die Kirche zu schützen.“ 


Aussagen heutiger Kirchenautoritäten 

Präsident Russell M. Nelson hat betont, dass es im Evangelium nie darum gehe, Menschen auszuschließen, sondern sie zu Christus zurückzuführen. Ein Mitgliedschaftsrat könne in manchen Fällen notwendig sein, „damit ein Mensch den Ernst seiner Situation erkennt und die heilende Macht der Umkehr erfahren kann“. 

Elder D. Todd Christofferson erklärte: „Die kirchliche Disziplin ist ein wesentlicher Teil des Plans Jesu Christi. Sie soll den Menschen helfen, zu ihm zurückzukehren, wenn sie sich verirrt haben, und die Gemeinschaft der Kirche stärken.“ 

Auch Präsident Gordon B. Hinckley wies schon früher darauf hin, dass Disziplinarräte nicht als „Ende“, sondern als „Anfang einer neuen Chance“ gesehen werden sollten. 


Verbindung zu Lehre und Bündnisse 102 

Die Prinzipien aus Lehre und Bündnisse 102 sind auch heute noch erkennbar: 

  • Entscheidungen sollen im Rat und nicht im Alleingang getroffen werden. 

  • Fairness und die Möglichkeit für beide Seiten, gehört zu werden, sind grundlegend. 

  • Alles geschieht „nach der Stimme des Geistes“ – also in Demut und mit dem Ziel, den Willen des Herrn zu erkennen. 

Damit zeigt sich eine bemerkenswerte Kontinuität: Vom Hohen Rat in Kirtland bis zu heutigen Mitgliedschaftsräten bleibt das Ziel gleich – die Umkehr des Einzelnen und der Schutz der Kirche


Geistliche Anwendung für heute 

Für die Mitglieder der Kirche bedeutet diese Entwicklung, dass das Reich Gottes auf Erden nicht nur durch Predigt und Mission, sondern auch durch heilige Ordnung und Gerechtigkeit gestützt wird. Jeder weiß, dass Fehler und Sünden möglich sind, doch das Evangelium bietet immer einen Weg zurück. 


Die Mitgliedschaftsräte sind sichtbare Zeichen, dass die Kirche den Weg der Umkehr ernst nimmt, dass sie aber zugleich barmherzig und voller Liebe handelt. Wie im Neuen Testament beschrieben, geht es um die „Heimholung des Verlorenen“ (vgl. Lukas 15). 

Damit wird auch die Verantwortung der einzelnen Mitglieder verdeutlicht: Wir alle sollen einander helfen, in Rechtschaffenheit zu leben, und bereit sein, den Weg der Umkehr selbst zu gehen. 


Schlussgedanken 

Die Entwicklung der Kirchengerichte von den einfachen Diensten der Lehrer über die Verantwortung der Bischöfe bis hin zur Einrichtung des Hohen Rates und den heutigen Mitgliedschaftsräten zeigt den organischen Aufbau der Kirche Jesu Christi. Von Beginn an war es das Ziel, nicht zu bestrafen, sondern zu heilen, nicht auszuschließen, sondern zurückzuführen. 


Lehre und Bündnisse 102 legt das Fundament: Rat, Offenbarung, Fairness und das Wirken des Geistes. Heutige Kirchenführer führen diese Linie fort, indem sie den Schwerpunkt auf Umkehr und die Liebe Christi legen. 

So bleibt der Auftrag unverändert: Die Kirche Jesu Christi ist eine Gemeinschaft von Heiligen, die einander helfen sollen, auf dem Weg des Bundes zu bleiben – und wenn nötig, auch durch Mitgliedschaftsräte die heilende Kraft des Erretters zu erfahren. 


 
 
 

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